Mitarbeiter Rechnungswesen (m/w/d) bei der Wasser und Abwasser GmbH Boddenland. Unser Hauptaufgabengebiet ist es die Bevölkerung, Unternehmen und Sonstige mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen sowie Dienstleistungen aller Art durchzuführen, insbesondere die Übernahme von Aufgaben der Abwasserentsorgung. Die Wasser und Abwasser GmbH -Boddenland- wurde am 1. Juli 1992 gegründet und beschäftigt aktuell 72 Mitarbeiter davon aktuell 7 Auszubildende.
Arbeitsort
- Am Wasserwerk 2, 18311 Ribnitz-Damgarten
Ab sofort suchen wir eine/n Mitrabeiter/in für Rechnungswesen.
- Eingangsrechnungen prüfen, erfassen und kontieren
- Buchen laufender Geschäftsfälle
- Bearbeitung von Banküberweisungen und Lastschriften
- Zuarbeit für Monats- und Jahresabschlüsse
- Inventur
- Statistiken zur Kostenkontrolle führen
- Abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsfachliche Ausbildung
- Buchhalterische Fachkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- eine interessante, selbstständige und herausfordernde Aufgabe
- Firmeninterne Einarbeitung und Weiterbildung
- Vergütung und Leistungen laut Firmentarifvertrag in Anlehnung an TVV öffentlicher Dienst
- Tätigkeit innerhalb unseres Versorgungsgebietes
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Abwechslungsreiche Aufgaben
- Vermögenswirksame Leistungen
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Wenn Sie sich in dieser Beschreibung wiederfinden und die Anforderungen erfüllen, erwartet Sie ein hervorragend aufgestelltes Unternehmen mit ausgeprägter kollegialer Zusammenarbeit, gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen, kurzen Entscheidungswegen und interessanten Herausforderungen, auch für die Zukunft.
Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen und möglichen Eintrittstermin schriftlich an:
Wasser und Abwasser GmbH - Boddenland -
Am Wasserwerk 2
18311 Ribnitz-Damgarten
Oder als eine PDF-Datei an: bewerbung@boddenland.de
Die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen erfolgt entsprechend der DSGVO. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehenden Kosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten, nicht erstatten.
